Sie haben laut Gesetz keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Ihren Umzug, weder bezahlt, noch unbezahlt. Müssen Sie aus einem wichtigen Grund umziehen, so sieht das Arbeitsrecht eine Möglichkeit vor. Ist der Umzug aus betrieblichen Gründen notwendig, dann ist die Freistellung für Ihren Umzug wahrscheinlich.